Neues Heizungsgesetz 2026: Was das Gebäudemodernisierungsgesetz für Ihre Heizung bedeutet
- 31. Juli
- 4 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 17. Aug.
Seit dem 29. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft und hat das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Die wichtigste Änderung für Hausbesitzer: Die Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen müssen, ist entfallen. Sie dürfen wieder frei wählen, welche Heiztechnik in Ihren Keller kommt — allerdings mit einer Bedingung, die viele übersehen.
Von Lemmen SHK, SHK-Meisterbetrieb in Voerde — Stand 31.07.2026
Was genau hat sich geändert?
Der Bundestag hat das GModG am 10. Juli 2026 verabschiedet, in Kraft getreten ist es am 29. Juli 2026. Vier Punkte betreffen Hausbesitzer direkt:
Bisher mussten neue Heizungen 65 % erneuerbare Energien erreichen. Jetzt: Vorgabe entfallen, freie Heizungswahl.
Bisher galt ein Betriebsverbot für fossile Kessel ab 2045. Jetzt: gestrichen.
Bisher bestand eine Beratungspflicht vor Einbau einer fossilen Heizung. Jetzt: entfallen.
Neu hinzugekommen ist die Bio-Treppe ab 2029 mit steigenden Quoten grüner Brennstoffe.
Die Bio-Treppe ist der Punkt, der in den Schlagzeilen oft untergeht. Wer sich heute für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, darf das tun — muss die Anlage aber ab 2029 in vier Stufen (2029, 2030, 2035 und 2040) mit wachsenden Anteilen CO2-neutraler Brennstoffe betreiben. Biomethan und Bioöl sind deutlich teurer als fossiles Gas oder Heizöl.
Heißt das, eine Gasheizung ist jetzt wieder die günstigere Wahl?
Bei den Anschaffungskosten ja, über die Laufzeit nicht unbedingt. Eine Gasheizung kostet in der Anschaffung weiterhin einen Bruchteil einer Wärmepumpe. Aber drei Kostenfaktoren laufen in die andere Richtung: die Bio-Treppe ab 2029, der steigende CO2-Preis und der Wegfall der Förderung.
Denn hier liegt der eigentliche Unterschied: Für Gas- und Ölheizungen gibt es keine KfW-Heizungsförderung. Für eine Wärmepumpe zahlt die KfW im Programm 458 eine Grundförderung von 30 Prozent und in Kombination mit Boni bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei einem Einfamilienhaus rechnet die KfW Kosten bis 30.000 Euro an — der maximale Zuschuss liegt damit bei 21.000 Euro. Quelle: KfW, Heizungsförderung 458/).
Ein Gerät, das 21.000 Euro Zuschuss bekommt, und eines, das keinen bekommt, sind wirtschaftlich schwer vergleichbar — auch wenn der Listenpreis das anders suggeriert.
Muss ich meine funktionierende Heizung jetzt austauschen?
Nein. Eine Austauschpflicht für funktionierende Bestandsheizungen gab es unter dem GEG nicht, und das GModG führt keine ein. Im Gegenteil: Das frühere Betriebsverbot für fossile Kessel ab 2045 wurde gestrichen. Eine intakte Anlage darf weiterlaufen.
Die alte 30-Jahre-Regel für Konstanttemperaturkessel bleibt allerdings ein Thema, das Sie mit Ihrem Schornsteinfeger klären sollten — sie hängt am Kesseltyp, nicht am neuen Gesetz.
Was ändert sich bei der Förderung?
Unabhängig vom GModG hat die KfW ihre Heizungsförderung zum 21. Juli 2026 angepasst. Die Grundförderung liegt weiterhin bei 30 Prozent. Dazu kommen bis zu drei Boni:
Klimageschwindigkeitsbonus, 20 Prozent — wenn Sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen, oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung.
Einkommensbonus, 30 Prozent — bei selbstgenutzter Wohneinheit und einem Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 40.000 Euro.
Effizienzbonus, 5 Prozent — bei Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle oder bei natürlichem Kältemittel.
Rechnerisch ergeben die Boni mehr als 70 Prozent, ausgezahlt wird aber höchstens dieser Deckel.
Wichtig ist die Reihenfolge: Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie den Auftrag erteilen. Ein ohne aufschiebende Bedingung unterschriebener Vertrag gilt als Vorhabenbeginn — die Förderung ist dann verloren und nicht nachholbar. Die dafür nötige Bestätigung zum Antrag dürfen Fachunternehmen ausstellen; Sie brauchen keinen externen Energieberater.
Was gilt jetzt für die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung bleibt der Bezugspunkt für die Frage, ob ein Fernwärmeanschluss für Ihr Grundstück absehbar ist. Für Voerde, Dinslaken und die übrigen Kommunen im Kreis Wesel lohnt sich vor einer Heizungsentscheidung der Blick in den jeweiligen Wärmeplan der Stadt — er entscheidet mit darüber, ob sich eine eigene Anlage über 20 Jahre rechnet oder ob ein Netzanschluss die günstigere Option wird.
Unsere Einschätzung für den Kreis Wesel
Die Gesetzesänderung nimmt Druck aus der Entscheidung, sie macht sie aber nicht einfacher. Wer vorher aus Zwang gehandelt hat, kann jetzt rechnen. Und die Rechnung fällt in den meisten Bestandsgebäuden, die wir sehen, weiterhin zugunsten der Wärmepumpe aus — nicht aus ökologischen Gründen, sondern weil ein Zuschuss von bis zu 21.000 Euro und der Wegfall der Bio-Treppen-Verpflichtung zusammen einen erheblichen Unterschied über die Nutzungsdauer machen.
Was sich wirklich geändert hat: Sie müssen nicht mehr begründen, warum Sie keine Wärmepumpe einbauen. Sie sollten aber weiterhin durchrechnen, was die Alternative über 20 Jahre kostet.
Häufige Fragen
Gilt das GModG rückwirkend für meine 2025 eingebaute Heizung?
Nein. Anlagen, die vor Inkrafttreten eingebaut wurden, sind nicht betroffen. Auch bereits zugesagte KfW-Förderanträge behalten ihre Konditionen.
Darf ich jetzt wieder eine reine Ölheizung einbauen?
Ja, das GModG erlaubt es. Ab 2029 greift dann die Bio-Treppe mit steigenden Pflichtanteilen an CO2-neutralen Brennstoffen.
Bekomme ich Förderung für eine Gasheizung?
Nein. Die KfW-Heizungsförderung 458 gilt für Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellen und den Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze.
Wie lange dauert es von der Beratung bis zur fertigen Anlage?
Der Einbau selbst dauert wenige Tage. Der Gesamtzeitraum hängt an der KfW-Bearbeitung, weil Sie erst nach der Zusage beginnen dürfen. Ab Zusage haben Sie 36 Monate Zeit.
Sie wollen wissen, was für Ihr Haus gilt?
Wir sehen uns Ihre Anlage in Voerde, Dinslaken oder im Kreis Wesel an und rechnen Ihnen beide Varianten durch — mit Fördersatz, bevor Sie einen Auftrag unterschreiben.
Lemmen SHK · Innungsweg 9 · 46562 Voerde


